|
Der Ständerat, auch die "Kleiner Kammer" oder
das "Stöckli" genannt, ist die geleichberechtigte
Vertretung der Schweizer Kantone auf der Bundesebene. Er setzt
sich aus 46 Vertreterinnen und Vertretern der Kantone zusammen.
Jeder volle Kanton entsendet zwei Abgeordnete in den Ständerat.
Der Ständerat wird i.d.R. gleichzeitig mit dem Nationalrat
alle vier Jahre am vorletzten Sonntag im Oktober bestellt.
Die nächste Wahl findet im Oktober 2007 statt. Das Wahlverfahren
wird durch das kantonale Recht bestimmt.
In den Ständerat kann jede stimmberechtigte Schweizer
Bürgerin und jeder stimmberechtigte Schweizer Bürger
gewählt werden.
Da die einzelne Ständerätin und der einzelne Ständerat
nicht den gesamten Volkswillen vertreten können, setzen
sie sich vornehmlich für die Interessen bestimmter Gruppen
ein.
|